Holokaustüberlebende soll morgen 11.01.2023 zweimal eine medizinische Zwangsmassnahme erhalten
Die Durchführung der Impfung gegen Covid19 gegen den Willen der Betroffenen ist im Rahmen der Unterbringung zum Wohle der Betroffenen erforderlich, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden.