Bald in russischer Untersuchungshaft? Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)
Russland lässt die strafrechtliche Relevanz der jüngsten Äußerungen des deutschen Justizministers Marco Buschmann (FDP) prüfen und wird gegebenenfalls ein Strafverfahren gegen ihn einleiten. Buschmann hatte angekündigt, den russischen Präsidenten und die Ombudsfrau für Kinderrechte verhaften lassen zu wollen.

Das russische Ermittlungskomitee wird die Äußerungen des deutschen Justizministers Marco Buschmann (FDP) auf ihre strafrechtliche Relevanz untersuchen, teilte der Pressedienst der Strafverfolgungsbehörde am Sonntag mit. In der behördlichen Presseerklärung dazu heißt es:

„Der Vorsitzende des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation hat die Zentralstelle der Agentur angewiesen, die Äußerungen des deutschen Justizministers zur Umsetzung der rechtswidrigen Forderung des Internationalen Strafgerichtshofs, russische Staatsbürger auf deutschem Territorium zu verhaften, rechtlich zu bewerten.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte zuvor erklärt, Berlin werde der Forderung des Internationalen Strafgerichtshofs, den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die Ombudsfrau für Kinderrechte Maria Lwowa-Belowa zu verhaften, nachkommen. „Ich erwarte, dass der IStGH schnell mit Interpol und den Mitgliedsstaaten Kontakt aufnimmt und sie um die Umsetzung des Haftbefehls bittet“, sagte er.

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Auch Bundeskanzler Olaf Scholz begrüßte die Ausstellung eines „Haftbefehls“ gegen den russischen Staatschef durch den IStGH:

„Tatsache ist, dass niemand über dem Gesetz steht, und das wird gerade jetzt deutlich.“

Der russische Botschafter in Deutschland, Sergei Netschajew, erklärte, er sei äußerst besorgt über die Haltung der deutschen Behörden. In einem Kommentar, dessen Text vom Pressedienst der diplomatischen Vertretung Russlands in Berlin zitiert wird, sagte der Diplomat:

„Die unverantwortlichen Äußerungen einiger deutscher Offizieller zu ihrer Unterstützung und Bereitschaft, die unrechtmäßige und völlig absurde Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs umzusetzen, geben Anlass zu größter Besorgnis und zeigen, wie weit sie von der Realität entfernt sind, wenn sie eine weitere Eskalation des Konflikts mit Russland anstreben.“

Präsidentensprecher Dmitri Peskow bekräftigte seinerseits, dass die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs für Moskau rechtlich null und nichtig seien:

„Wir betrachten alle Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs als rechtlich null und nichtig, die wir auch nicht anerkennen.“

Am 17. März hatte der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag mitgeteilt, dass er Haftbefehle gegen Wladimir Putin und Maria Lwowa-Belowa, die Beauftragte des Präsidenten für die Rechte des Kindes, erlassen hat, da sie beschuldigt werden, „Kinder illegal abgeschoben zu haben“. Hintergrund sind Evakuierungen von Waisenkindern aus der Gefahrenzone im Donbass und anderen Frontgebieten in sichere Regionen der Russischen Föderation. Eine dreiköpfige Untersuchungskommission der UNO hatte in ihrem am 16. März veröffentlichten Bericht die Evakuierung von 164 Kindern im Alter von 4 bis 18 Jahren aus den Gebieten Donezk, Charkow und Cherson als erwiesen angesehen. Diese Kinder, so der Bericht, wurden in Feriencamps auf der Krim untergebracht. Darüber hinausgehende Behauptungen der ukrainischen Seite konnte die Kommission nicht verifizieren.

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Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Putin: Was behauptet der IStGH?

Die Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs hatte einen „Haftbefehl“ gegen Putin und Lwowa-Belowa ausgestellt und sie der persönlichen und kommandomäßigen Verantwortung für „rechtswidrige Deportation der Bevölkerung (Kinder) und rechtswidrige Verbringung der Bevölkerung (Kinder) aus den besetzten Gebieten der Ukraine“ beschuldigt. Die Anschuldigungen scheinen auf der Interpretation der Kiewer Regierung zu beruhen, dass Russland versucht, Zivilisten aus den Frontgebieten zu evakuieren, die das ukrainische Militär – oft mit von der NATO gelieferten Waffen – beschossen hatte.

Was bedeutet der „Haftbefehl“?

Rechtlich gesehen nichts. Obwohl Russland zu den Unterzeichnern des Römischen Statuts gehört hatte, dem Gründungsdokument des IStGH, hat es den Vertrag nie ratifiziert und ist 2016 offiziell aus ihm ausgetreten. Was auch immer das Gericht behauptet oder tut, ist in Russland null und nichtig, erklärten sowohl Kremlsprecher Dmitri Peskow als auch die Sprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa am Freitag.

Ist Russland der einzige Staat, der den IStGH nicht anerkennt?

Während 123 Staaten das Römische Statut unterzeichnet haben, taten dies 41 nicht – darunter China, Indien, Saudi-Arabien und die Türkei. Neben Russland haben auch Israel, der Sudan und die USA ihre Unterschrift zurückgezogen. Der US-Kongress hatte 2002 sogar ein Gesetz verabschiedet, das jegliche Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof verbietet und „alle notwendigen und angemessenen Mittel“ ermächtigt, um jeden US-Amerikaner oder Staatsangehörigen eines verbündeten Landes aus Den Haag zu befreien, notfalls mit militärischer Gewalt.

Von Morpheus

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