Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) hat in aller Stille ihr Reservewehrdienstgesetz verabschiedet, das am 1. März 2023 in Kraft treten wird. Jeder, der 18 Jahre oder älter ist, ist verpflichtet, sich zu melden, nachdem eine Mobilisierung der Landesverteidigung angekündigt wird.

Die oben gezeigte Bekanntmachung weist chinesische Bürger an: „Nach Erhalt der Einberufungsmitteilung müssen sich Reservisten zum angegebenen Zeitpunkt gemäß den Anforderungen an der angegebenen Stelle melden. Nachdem der Staat den Mobilmachungsbefehl erlassen hat, darf das Reservepersonal, das die Einberufungsmitteilung nicht erhalten hat, den Reserveregistrierungsort nicht ohne Zustimmung der Truppen und der Militärdienstorgane des Reserveregistrierungsortes verlassen; wenn sie gegangen sind, müssen sie sofort zurückkehren oder am selben Ort bereitstehen.“

Vollständiger Text: http://www.npc.gov.cn/npc/c30834/202212/675bfdf572d1440d89e29080e7310b6f.shtml

Frauen müssen auch dienen, außer während der Schwangerschaft, des Mutterschaftsurlaubs und des Stillens. Die kürzeste Servierzeit beträgt 4 Jahre.

Ordentliche Reservisten können nach Vollendung des 30. Lebensjahres eine Entlassung beantragen. Offiziere müssen bis 45-60 dienen, abhängig von ihrem Rang

Haiti (2010), Türkei (2023) und die Erdbebenwaffe (Video)

— Start der Übersetzung—

Gesetz der Volksrepublik China über Reservisten

Kapitel I Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Dieses Gesetz ist in Übereinstimmung mit der Verfassung und dem nationalen Verteidigungsgesetz der Volksrepublik China und dem Militärdienstgesetz der Volksrepublik China formuliert, um das System des Reservepersonals zu verbessern, die Verwaltung des Reservepersonals zu standardisieren, die rechtmäßigen Rechte und Interessen des Reservepersonals zu schützen, sicherzustellen, dass das Reservepersonal seine Aufgaben und Missionen effektiv erfüllt, und den Aufbau der nationalen Verteidigungskräfte zu stärken.

Artikel 2: „Reservepersonal“ im Sinne dieses Gesetzes bezieht sich auf Bürger, die ihre Wehrdienstverpflichtungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz erfüllen und den aktiven Diensteinheiten der chinesischen Volksbefreiungsarmee oder den Reservekräften der chinesischen Volksbefreiungsarmee für den Reservedienst zugeteilt sind.

Reservisten sind in Reserveoffiziere und Reservesoldaten unterteilt. Reservesoldaten sind in Reservefeldwebel und Reservesoldaten unterteilt.

Reservisten sind Angehörige der nationalen Streitkräfte und eine wichtige Quelle für den Nachschub der aktiven Streitkräfte in Kriegszeiten.

Artikel 3 Die Arbeit der Reservisten hält sich an die Führung der Kommunistischen Partei Chinas, setzt Xi Jinpings Gedanken zur Stärkung der Armee um, hält sich an das Gesamtkonzept der nationalen Sicherheit, setzt die militärstrategischen Richtlinien für die neue Ära um, nimmt militärische Bedürfnisse als Zugkraft, bereitet sich auf den Krieg als Orientierung vor und konzentriert sich auf qualitativ hochwertige Konstruktionen, um die Fähigkeit und das Niveau der Reservisten zu verbessern, ihre Missionen und Aufgaben zu erfüllen.

§ 4 Die Reservisten müssen Befehle befolgen, die Disziplin strikt einhalten, tapfer und hartnäckig sein, keine Angst vor Opfern haben, an der politischen Erziehung und militärischen Ausbildung gemäß den Vorschriften teilnehmen, Kampfbereitschaftsaufgaben übernehmen, militärische Operationen außerhalb des Krieges durchführen und jederzeit bereit sein, am Krieg teilzunehmen und das Vaterland zu verteidigen, wenn sie dazu aufgefordert werden.

Der Staat schützt den Status und die Rechte und Interessen der Reservisten nach Maßgabe des Gesetzes. Reservisten genießen Ehrungen und Vorteile, die der Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen sind.

§ 5 Die Zentrale Militärkommission leitet die Arbeit der Reservisten.

Die Abteilung für politische Arbeit der Zentralen Militärkommission ist verantwortlich für die Organisation und Leitung der Verwaltung des Reservepersonals, die Abteilung für nationale Verteidigungsmobilisierung der Zentralen Militärkommission ist verantwortlich für die Organisation der Organisation, Mobilisierung und Rekrutierung von Reservepersonal, und andere Abteilungen der Organe der Zentralen Militärkommission sind für die Arbeit im Zusammenhang mit dem Reservepersonal gemäß ihren Aufgaben und ihrer Arbeitsteilung verantwortlich.

Zentrale Staatsorgane, lokale Volksregierungen auf oder über der Kreisebene und militärische Organe auf derselben Ebene sollen entsprechend ihren Aufgaben und ihrer Arbeitsteilung gute Arbeit leisten.

Einheiten mit Reservisten (im Folgenden Truppen genannt) sind für die politische Bildung, die militärische Ausbildung, die Aufgabenausführung und die damit verbundene Auswahl und Ergänzung, die tägliche Führung und den Rückzug aus dem Reservepersonal zuständig.

§ 6 Die örtlichen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene und die zuständigen Militärorgane berufen, soweit dies für die Arbeit des Reservepersonals erforderlich ist, gemeinsame militärisch-zivile Treffen ein, um die Lösung relevanter Fragen zu koordinieren.

Die örtlichen Volksregierungen auf Kreisebene oder darüber und die Militärorgane auf derselben Ebene machen die Arbeit des Reservepersonals zum Inhalt der Bewertung der Unterstützung des Militärs und der Bevorzugung ihrer Untergebenen, der Unterstützung der Regierung und der Liebe zum Volk sowie der Beurteilung und Bewertung der zuständigen Einheiten und ihrer verantwortlichen Personen.

§ 7 Organe, Organisationen, Betriebe und öffentliche Einrichtungen sowie Gemeindeverwaltungen und Nachbarschaftsbüros unterstützen die Reservisten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Reservisten und helfen bei der Arbeit der Reservisten.

Artikel 8: Der Staat stärkt die Etablierung der Informatisierung in der Arbeit des Reservepersonals.

Die Abteilung für politische Arbeit der Zentralen Militärkommission erstellt in Verbindung mit den zentralen Staatsorganen und den zuständigen Abteilungen der Organe der Zentralen Militärkommission Gesamtpläne für den Bau, die Wartung, die Anwendung und die Verwaltung von Informations- und Datensystemen.

Relevante Abteilungen, Einheiten und Einzelpersonen bewahren vertrauliche Staatsgeheimnisse, militärische Geheimnisse sowie persönliche Privatsphäre und persönliche Informationen, von denen sie im Laufe der Arbeit der Reservisten erfahren, und dürfen sie nicht weitergeben oder illegal an andere weitergeben.

§ 9 Die für die Arbeit des Reservepersonals erforderlichen Ausgaben werden nach dem Grundsatz der Aufteilung der Finanzhoheit und der Ausgabenverantwortung in den zentralen und lokalen Haushalt eingesetzt.

§ 10 Reservisten, die bei der Erfüllung von Reserveaufgaben ausstehende Beiträge leisten, werden nach den einschlägigen Bestimmungen des Staates und der Streitkräfte gelobt und belohnt.

Organisationen und Einzelpersonen, die herausragende Beiträge zur Arbeit der Reservisten leisten, werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Staates und der Streitkräfte gelobt und belohnt.

Kapitel II Reserveränge

Artikel 11 Der Staat wendet das Reserverangsystem an.

Der Rang der Reserve ist ein Titel und Symbol, das den Rang von Reservisten unterscheidet und den Status von Reservisten anzeigt, und ist der Status und die Ehre, die Reservisten von der Partei und dem Staat verliehen werden.

§ 12 Die Reserveränge werden in Reserveoffiziersränge, Reservefeldwebelränge und Reservesoldatenränge unterteilt.

Der Rang eines Reserveoffiziers besteht aus zwei und sieben Rängen:

(1) Reserveoffiziere: Reserveoberst, Oberst, Oberstleutnants, Majore;

(2) Reserveoffiziere: Reservekapitäne, Leutnants und Fähnriche.

Der Rang des Reserve Sergeant besteht aus drei Rängen und sieben Rängen:

(1) Senior Sergeant in der Reserve: Sergeant Major 1, Sergeant Major 2. Klasse und Sergeant Major 3 in der Reserve;

(2) Reserve Intermediate Sergeants: Reserve Sergeants der ersten Klasse und Sergeants der zweiten Klasse;

(3) Reserve Junior Sergeants: Reserve Sergeants und Corporals.

Es gibt zwei Ränge von Reservesoldaten: Reserve Private und Private.

§ 13 Die Reserveränge werden nach Dienstgraden in Dienstgruppen eingeteilt, und die Bezeichnung des Dienstes ist vor dem Dienstgrad der Reserve anzugeben.

Reserveoffiziere sind in Reserveführungsoffiziere und Reserveoffiziere unterteilt und erhalten den Rang eines Reserveführungsoffiziers bzw. eines Reserveoffiziers bzw. eines professionellen und technischen Offiziers der Reserve.

Muster und Tragemethode der Reserve-Rangabzeichen werden von der Zentralen Militärkommission festgelegt.

§ 14 Die Verleihung und Beförderung von Reserverängen erfolgt auf der Grundlage des Postens des Reservepersonals, seiner Leistung in moralischer Integrität und Fähigkeit, seines Dienstalters und seiner Beiträge, und die spezifischen Maßnahmen werden von der Zentralen Militärkommission festgelegt.

§ 15 Scheidet ein Reservist aus der Reserve aus, so bleibt sein Reserverang erhalten, und vor seinem Dienstgrad wird der Titel „aus dem Militärdienst ausgeschieden“ verliehen.

§ 16 Reservisten, die gegen die militärische Disziplin verstoßen, können nach den einschlägigen Bestimmungen der Zentralen Militärkommission in den Reserverang herabgestuft werden.

Wird der Status eines Reservisten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes aberkannt, so wird ihm der Rang eines Reserveoffiziers entsprechend aberkannt; Begeht ein Reservist ein Verbrechen oder begeht er nach seinem Ausscheiden aus der Reserve eine Straftat und wird er nach dem Gesetz zu einer Freiheitsstrafe oder einer Freiheitsstrafe oder einer höheren Strafe verurteilt, so wird ihm der Rang eines Reservedienstes entzogen.

Die Befugnis, die Abschaffung oder Enteignung von Reserverängen zu genehmigen, ist die gleiche wie die Befugnis, die Gewährung des entsprechenden Reservedienstgrads zu genehmigen.

Kapitel III: Auswahl und Ergänzung

§ 17 Reservisten müssen folgende Anforderungen erfüllen:

(1) Sei loyal gegenüber dem Vaterland, der Kommunistischen Partei Chinas, unterstütze das sozialistische System, liebe das Volk, die Landesverteidigung und die Armee;

(2) sich an die Verfassung und die Gesetze halten und eine gute politische Qualität und ein gutes moralisches Verhalten haben;

(3) mindestens 18 Jahre alt sein;

(4) über die physischen und psychischen Qualitäten verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen;

(5) über das Bildungsniveau und die Arbeitsfähigkeit verfügen, die für die Stelle erforderlich sind;

(6) Sonstige Anforderungen, die durch Gesetze und Verordnungen vorgesehen sind.

§ 18 Das Reservepersonal wird hauptsächlich ausgewählt und ergänzt aus pensionierten Soldaten, die die Voraussetzungen für den Dienst im Reservedienst erfüllen, aus fachlichem und technischem Personal sowie aus Fach- und Fachpersonal.

Die Registrierung der Reserve erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Militärdienstgesetzes der Volksrepublik China.

§ 19 Die Zentrale Militärkommission legt den ergänzenden Plan für die Auswahl und Beförderung des Reservepersonals fest. Die zuständigen Abteilungen der Organe der Zentralen Militärkommission leiten in Verbindung mit den zuständigen Zentral- und Staatsorganen die Streitkräfte und die Militärdienstorgane der örtlichen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene bei der Durchführung der Durchführung.

§ 20 Die Streitkräfte wählen und bestimmen nach den vorgeschriebenen Standardbedingungen das Reservepersonal in Verbindung mit den Militärdienstorganen der örtlichen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene.

Die Dienstzeit eines Reservisten wird ab dem Datum der Zulassung zum Reservedienst gezählt.

Artikel 21: Die Militärdienstorgane der örtlichen Volksregierungen auf Kreisebene oder darüber haben den Truppen unverzüglich und genau Registrierungsinformationen für zivile Reservetruppen in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten zur Verfügung zu stellen, politische Bewertungen und körperliche Untersuchungen für die Auswahl und die zusätzlichen Ziele des Reservepersonals zu organisieren und die relevanten Formalitäten für die Rekrutierung zu erledigen.

§ 22 Organe, Gruppen, Betriebe und öffentliche Einrichtungen sowie Gemeindevolksregierungen und Nachbarschaftsbüros organisieren und empfehlen in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der Streitkräfte und den Vorkehrungen der Militärdienstorgane der Volksregierungen der Kreise, autonomen Kreise, Städte ohne Bezirke oder Stadtbezirke qualifiziertes Personal ihrer eigenen Einheiten und Verwaltungsbezirke, um an der Auswahl und Ergänzung des Reservepersonals teilzunehmen.

Das empfohlene Personal beteiligt sich an der Auswahl und Ergänzung des Reservepersonals gemäß den Vorschriften.

§ 23 Das Militär verleiht ausgewählten und ergänzten Reservisten nach Maßgabe der Vorschriften Reserveränge und -posten.

Kapitel IV: Allgemeine und berufliche Bildung, Beförderung und Ernennung

§ 24 Die Ausbildung und Ausbildung der Reservisten besteht weiterhin darin, Bildung, Ausbildungspraxis und Berufsausbildung in Akademien und Schulen zu verbinden, und wird in die Bildungs- und Ausbildungssysteme des Staates und des Militärs einbezogen.

Das Militär und die Einheiten, denen die Reservisten angehören, führen die Ausbildung und Ausbildung der Reservisten gemäß den einschlägigen Bestimmungen durch.

§ 25 Bevor das Reservepersonal in Reserveränge oder ernannte Dienstgrade versetzt oder befördert wird, erhält es erforderlichenfalls eine entsprechende Ausbildung und Ausbildung.

§ 26 Die Reservisten nehmen an der militärischen Ausbildung gemäß den Bestimmungen teil und erfüllen die im Lehrplan für die militärische Ausbildung festgelegten Ausbildungsanforderungen.

Die jährliche militärische Ausbildungszeit wird von militärischen Organen auf oder über dem Theaterniveau je nach Bedarf festgelegt.

Die Zentrale Militärkommission kann beschließen, Kampftraining für Reservisten durchzuführen, und Reservisten müssen nach Bedarf eine Kampfausbildung erhalten.

§ 27 Während des Dienstes im Reservedienst nehmen die Reservisten an der Berufsausbildung gemäß den Vorschriften teil, um ihre Fähigkeit zur Wahrnehmung von Reserveaufgaben zu verbessern.

§ 28 Das Reservepersonal wird bewertet. Die Beurteilungsarbeit wird vom Militär in Übereinstimmung mit den Vorschriften organisiert und durchgeführt, und die Ergebnisse der Beurteilung werden als Grundlage für die Beförderung ihrer Reserveränge, die Ernennung von Posten, die Anpassung von Leistungen, Belohnungen und Strafen usw. verwendet.

Die Ergebnisse der Beurteilung der Reservisten werden ihnen selbst und den Militärdienstorganen der Volksregierungen der Kreise, autonomen Kreise, Städte ohne Bezirke oder Bezirke unter der Gerichtsbarkeit der Stadt sowie den Einheiten, denen sie angehören, mitgeteilt und als eine der Grundlagen für die Anpassung ihrer Posten, Positionen, Besoldungsgruppen, Besoldungsgruppen, Gehälter und Beurteilungstitel verwendet.

§ 29 Wenn Reservisten gute Leistungen erbringen und die Anforderungen erfüllen, können sie nach Maßgabe der Vorschriften in Reserveränge befördert oder auf entsprechende Dienstposten in den Streitkräften berufen werden.

Reservesoldaten, die die vorgeschriebene Anzahl von Reservedienstjahren absolviert haben, können nach Genehmigung der Armee und aus eigenem Willen als Reservefeldwebel ausgewählt werden.

Die Befugnis zur Genehmigung von Dienstposten für Reservisten wird von der Zentralen Militärkommission erteilt.

Kapitel V: Tägliches Management

§ 30 Reservisten, die wichtige Angelegenheiten wie Einheitenwechsel, Verlegung, Auslandsaufenthalt (Grenze), schwere Krankheiten, körperliche Behinderungen usw. sowie Änderungen der Kontaktinformationen haben, haben sich unverzüglich bei der Truppe zu melden.

Wenn Reservisten, die die im vorstehenden Absatz vorgesehenen Umstände oder schwere Verstöße gegen die Disziplin oder das Gesetz haben, verschwinden oder sterben, müssen die Einheit, der die Reservisten angehören, die Volksregierungen der Gemeinden und die Nachbarschaftsbüros unverzüglich den Militärdienstorganen der Volksregierungen der Kreise, autonomen Kreise, Städte ohne Bezirke oder Bezirke unter der Gerichtsbarkeit von Städten Bericht erstatten.

Das Militär richtet ein gegenseitiges Benachrichtigungssystem mit den Militärdienstorganen der Volksregierungen der Kreise, autonomen Kreise, Städte ohne Distrikte und Gemeindebezirke ein, um die Dynamik der Reservisten genau zu erfassen.

§ 31 Wenn Reservisten aus Gründen wie der Verlegung ihren Reserveregistrierungsort ändern müssen, ändern die Militärdienstorgane der Volksregierungen der betreffenden Kreise, autonomen Kreise, Städte ohne Distrikte oder Bezirke unter der Gerichtsbarkeit von Städten unverzüglich ihre Reserveregistrierungsinformationen.

§ 32 Die Streitkräfte notifizieren den Militärdienstorganen die Einheiten, denen sie angehören, und die Volksregierungen der Kreise, autonomen Kreise, Städte ohne Distrikte oder Bezirke, die der Gerichtsbarkeit der Stadt unterstehen, in der die Reserve registriert ist, wenn sie an militärischer Ausbildung teilnehmen, Kampfbereitschaftsaufgaben übernehmen und andere Aufgaben als kriegsmilitärische Operationen wahrnehmen.

Die Einberufung von Reservisten zur Übernahme von Gefechtsbereitschaftsaufgaben und zur Durchführung nichtkriegsmilitärischer Operationen bedarf der Genehmigung militärischer Organe auf oder oberhalb der Theaterebene.

Die Einheiten, denen die Reservisten angehören, und die Militärdienstorgane der Volksregierungen der Kreise, autonomen Kreise, Städte ohne Bezirke oder Bezirke unter der Gerichtsbarkeit der Stadt helfen bei der Einberufung von Reservisten.

Die Reservisten melden sich zu dem in der Aufforderung angegebenen Zeitpunkt an der benannten Stelle.

§ 33 Während der Zeit, in der Reservisten an der militärischen Ausbildung teilnehmen, Kampfbereitschaftsaufgaben übernehmen und andere Aufgaben als kriegsmilitärische Operationen wahrnehmen, verwalten die Streitkräfte diese nach den einschlägigen Bestimmungen der Streitkräfte.

§ 34 Die Reservisten tragen Reserveuniformen und Reserveembleme nach den einschlägigen Vorschriften der Streitkräfte.

Keine Einheit oder Einzelperson darf illegal Reserveuniformen herstellen, handeln oder handeln oder symbolische Kleidung reservieren.

§ 35 Die Reservisten haben die einschlägigen Bestimmungen über die militärische Kampfbereitschaft durchzuführen und auf die Erfüllung ihrer Aufgaben gut vorbereitet zu sein.

Kapitel VI Abruf

§ 36 Nachdem der Staat einen Mobilmachungsbefehl erlassen hat oder der Staatsrat oder die Zentrale Militärkommission die erforderlichen Mobilmachungsmaßnahmen der Landesverteidigung in Übereinstimmung mit dem Gesetz getroffen hat, hat das Militär auf der Grundlage der Anordnung der höheren Ebene unverzüglich eine Einberufungsmitteilung an die eingezogenen Reservisten auszustellen und die Militärdienstorgane und Einheiten der Volksregierungen der Kreise, autonomen Kreise, Städte ohne Bezirke oder Bezirke unter der Gerichtsbarkeit der Stadt, in der die Reservate registriert sind, zu benachrichtigen.

Nach Erhalt der Rufbenachrichtigung müssen sich die Reservisten bei Bedarf zur angegebenen Zeit an der angegebenen Stelle melden. Nach Erlass eines Mobilmachungsbefehls durch den Staat dürfen Reservisten, die noch keinen Einberufungsbescheid erhalten haben, den Ort der Reserveregistrierung nicht ohne Zustimmung der Militärdienstbehörde der Einheit und des Ortes, an dem die Reserve registriert ist, verlassen; Diejenigen, die bereits gegangen sind, müssen sofort zurückkehren oder an Ort und Stelle bereitstehen.

§ 37 Die Militärdienstorgane der Volksregierungen der Kreise, autonomen Kreise, Städte ohne Distrikte oder Gemeindebezirke, in denen Reservepersonal registriert ist, die Einheiten, zu denen das Reservepersonal gehört, die Volksregierungen der Gemeinden und die Nachbarschaftsbüros fordern das Reservepersonal auf, auf die Einberufung zu reagieren, die notwendige Unterstützung und Hilfe für die Rekrutierung von Reservepersonal zu leisten, zur Lösung von Schwierigkeiten beizutragen und die rechtmäßigen Rechte und Interessen des Reservepersonals zu wahren.

Einheiten und Einzelpersonen, die mit dem Transport betraut sind, geben dem Transport von rekrutierten Reservisten Vorrang.

Können Rechtsstreitigkeiten, behördliche Überprüfungen oder Schiedsverfahren aufgrund der Einberufung nicht normal durchgeführt werden, so gelten die Bestimmungen über die Aussetzung der Verjährung und die Aussetzung von Verfahren, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

§ 38 In jedem der folgenden Fälle können Reservisten ihre Einberufung aussetzen, nachdem sie dies durch das Militärdienstorgan der Volksregierung des Kreises, des autonomen Kreises, der Stadt ohne Distrikte oder des Gemeindebezirks, in dem die Reserve registriert ist, und mit Zustimmung der Streitkräfte überprüft haben:

(1) an einer schweren Krankheit leiden und während der Behandlungsdauer vorübergehend nicht in der Lage sind, Reserveaufgaben wahrzunehmen;

(2) Die Familienmitglieder sind nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen, und sie sind die einzigen Vormunde, Angehörigen oder Angehörigen, oder größere Veränderungen in der Familie müssen von der Familie persönlich behandelt werden;

(3) Reservistinnen während der Schwangerschaft, des Mutterschaftsurlaubs oder der Stillzeit;

(4) Verdacht auf schwere Amtspflichtverletzungen oder Berufsstraftaten von den Aufsichtsorganen untersucht oder mutmaßliche Straftaten untersucht, verfolgt oder vor Gericht gestellt werden;

(5) Andere in Gesetzen und Verordnungen vorgesehene Umstände.

§ 39 Wehrpflichtige Reservisten werden nach den einschlägigen Bestimmungen der Streitkräfte in den aktiven Dienst versetzt.

Reservisten, die in den aktiven Dienst versetzt werden, durchlaufen die Einberufungsformalitäten durch die Militärdienstorgane der Volksregierungen der Kreise, autonomen Kreise, Städte ohne Distrikte oder Gemeindebezirke, in denen ihre Reservekräfte registriert sind. Werden Reservisten in den aktiven Dienst versetzt, so werden sie gemäß den einschlägigen Vorschriften den entsprechenden militärischen Rängen und Posten zugeordnet und erfüllen militärische Aufgaben.

§ 40 Nachdem der Staat die Mobilmachung der Landesverteidigung aufgehoben hat, müssen Soldaten, die vom Reservepersonal in den aktiven Dienst versetzt wurden, aus dem aktiven Dienst ausscheiden, sie werden von den Volksregierungen auf allen Ebenen gemäß den einschlägigen Bestimmungen über den Ruhestand von Soldaten aus dem aktiven Dienst ordnungsgemäß umgesiedelt. Werden die eingezogenen Reservisten nicht in den aktiven Dienst versetzt, so veranlassen die Truppen ihre Rückkehr und benachrichtigen die Militärdienstorgane und Einheiten der Volksregierungen der Kreise, autonomen Kreise, Städte ohne Distrikte oder Bezirke, die der Gerichtsbarkeit der Stadt unterstehen, in der die Reserve registriert ist.

Kapitel VII: Behandlungsgarantien

§ 41 Der Staat führt ein System von Zulagen und Subventionen für Reservisten ein, das Anreize und Entschädigungen kombiniert.

Reservisten haben Anspruch auf Dienstvergütungen gemäß den Vorschriften; Während der Zeit der Teilnahme am Krieg, der Teilnahme an militärischer Ausbildung, der Durchführung von Kampfbereitschaftsdiensten und der Durchführung nichtkriegsmilitärischer Operationen genießen sie gemäß den Vorschriften Einsatzzulagen.

Während der Zeit, in der Reservisten am Krieg teilnehmen, an militärischer Ausbildung teilnehmen, Kampfbereitschaftsdienste leisten und nichtkriegsmilitärische Operationen durchführen, genießen sie entsprechende Subventionen und Subventionen für Lebensmittel, Transport und andere Subventionen gemäß den Vorschriften; Unter ihnen, wenn die Reservisten das Personal von Organen, Organisationen, Unternehmen und Institutionen sind, behält die Einheit, der sie angehören, ihre ursprünglichen Gehälter, Boni, Leistungen, Versicherungen und andere Vorteile.

Die Standards für die Zulagen und Subventionen für Reservisten und die Methoden zu ihrer Anpassung werden von der Zentralen Militärkommission festgelegt.

§ 42 Reservisten, die am Krieg teilnehmen, genießen die gleiche medizinische Behandlung wie Soldaten; Während der Zeit der Teilnahme an der militärischen Ausbildung, der Durchführung von Kampfbereitschaftsdiensten und der Durchführung nichtkriegsmilitärischer Operationen genießen sie eine entsprechende medizinische Behandlung des Staates und der Streitkräfte gemäß den Vorschriften.

Militärmedizinische Einrichtungen bieten vorrangige medizinische Behandlung und andere Dienstleistungen für Reservisten in Übereinstimmung mit den Vorschriften.

§ 43 Die Streitkräfte erwerben eine Unfallversicherung für Reservisten während ihrer Teilnahme an der militärischen Ausbildung, bei der Wahrnehmung von Kampfbereitschaftsaufgaben und bei der Durchführung militärischer Operationen außerhalb des Krieges.

§ 44 Während der Zeit, in der Reservisten am Krieg teilnehmen, an militärischer Ausbildung teilnehmen, Kampfbereitschaftsdienste übernehmen oder andere Aufgaben als kriegsmilitärische Operationen ausführen und ihre Familien aufgrund von Naturkatastrophen, Unfällen, schweren Krankheiten oder anderen Gründen auf ernsthafte Schwierigkeiten in ihrem Lebensunterhalt stoßen, müssen die örtlichen Volksregierungen und Truppen gemäß den einschlägigen Bestimmungen Hilfe und Beileid leisten.

Der Staat ermutigt und unterstützt Volksorganisationen, Unternehmen und Institutionen, soziale Organisationen und andere Organisationen sowie Einzelpersonen, den Familien von Reservisten in Schwierigkeiten Hilfe und Dienstleistungen zu leisten.

§ 45 Die Einheit, der ein Reservist angehört, darf den Reservisten nicht entlassen, entlassen, das Arbeitsverhältnis beenden, entlassen, die Behandlung oder Sanktion des Reservisten nicht verringern, weil er die Aufgaben des Reservisten erfüllt.

§ 46 Die Einheiten, denen die Reservisten angehören, genießen eine bevorzugte Behandlung und Unterstützungspolitik nach den einschlägigen Bestimmungen des Staates.

Reservisten, die Klein- und Kleinstunternehmen gründen und eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben und andere Tätigkeiten ausüben, können in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Staates eine bevorzugte Finanzierung und andere Maßnahmen erhalten.

§ 47 Reservisten genießen eine Vorzugsbehandlung nach Maßgabe der Vorschriften.

Wenn Reservisten infolge der Teilnahme am Krieg, der Teilnahme an militärischer Ausbildung, der Durchführung von Kampfbereitschaftsaufgaben oder der Durchführung nichtkriegsmilitärischer Operationen getötet oder verletzt werden, gewähren ihnen die örtlichen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene Trauerleistungen gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Staates.

§ 48 Wenn Reservisten in Reserveränge versetzt oder befördert werden, verdienstvolle Ehrungen und Auszeichnungen erhalten und aus dem Reservedienst ausscheiden, halten die Truppen Zeremonien ab.

§ 49 Die gesetzlichen Rechte und Interessen weiblicher Reservistinnen sind gesetzlich geschützt. Die Truppen ordnen die Posten und Aufgaben weiblicher Reservisten angemessen auf der Grundlage der Merkmale weiblicher Reservisten an.

§ 50 Nach Ausscheiden der Reservisten aus der Reserve genießen sie entsprechende Ehren und Vergünstigungen gemäß den Vorschriften.

Kapitel VIII Entnahme aus der Reserve

§ 51 Die Mindestanzahl der Jahre, in denen Reserveoffiziere und Reserveunteroffiziere im Reservedienst im Rang und auf der Stufe dienen, beträgt vier Jahre.

Reserveoffiziere und Unteroffiziere der Reserve, die weniger als die Mindestzahl von Dienstgradjahren im Reservedienst gedient haben, beantragen keinen Austritt aus der Reserve; Diejenigen, die die Mindestanzahl von Jahren erreicht haben, können sich auf Antrag und Genehmigung aus der Reservetruppe zurückziehen.

Die Dauer des Reservedienstes beträgt vier Jahre, davon jeweils zwei Jahre Reservesoldaten und höhere Soldaten. Reservesoldaten, die weniger als vier Jahre im Reservedienst gedient haben, können keinen Antrag auf Ausscheidung aus dem Reservedienst stellen. Reservesoldaten, die vier Jahre Reservedienst geleistet haben und nicht zu Reservefeldwebeln gewählt wurden, scheiden aus dem Reservedienst aus.

§ 52 Reservisten, die das Höchstalter für Reservisten erreicht haben, scheiden aus der Reserve aus. Höchstalter für Reservisten:

(1) Reserve-Führungsoffiziere: 45 Jahre alt für Reserveleutnants und 60 Jahre alt für Reserveoffiziere;

(2) Reserveoffiziere: 50 Jahre alt für Reserveoffiziere und 60 Jahre alt für Reserveoffiziere;

(3) Reserve Sergeants: Reserve Corporals, Sergeants und Sergeants der zweiten Klasse sind alle 45 Jahre alt, und der Reserve Sergeant der ersten Klasse, Sergeant Major der dritten Klasse, Sergeant Major der zweiten Klasse und Sergeant Major der ersten Klasse sind alle 55 Jahre alt;

(4) Reservisten müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.

§ 53 Reserveoffiziere und Reserveunteroffiziere können aus dem Reservedienst ausscheiden, wenn sie die Mindestzahl von Dienstgraden ihres Dienstgrads nicht vollendet oder das Höchstalter nicht erreicht haben oder wenn der Reservedienst die vorgeschriebene Anzahl von Jahren oder das Höchstalter nicht erreicht hat, und wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:

(1) Personen, die eingestellt oder ausgewählt wurden, um den aktiven Dienst zu ergänzen;

(2) wenn es aufgrund der Anpassung oder Reform des militärischen Systems oder der Optimierung der Struktur des Reservepersonalteams notwendig ist, sich zurückzuziehen;

(3) Personen, die aus Gründen wie Änderungen der Einheiten oder Posten für den weiteren Reservedienst ungeeignet sind;

(4) aufgrund von Verletzung, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, Reserveaufgaben wahrzunehmen;

(5) Andere in Gesetzen und Verordnungen vorgesehene Umstände.

§ 54 Reserveoffiziere und Reserveunteroffiziere, die die Mindestzahl von Dienstjahren der Reserve zurückgelegt oder das Höchstalter ihres Dienstgrads erreicht haben, oder Reservesoldaten, die die vorgeschriebene Anzahl von Jahren oder das Höchstalter für den Reservedienst erreicht haben, dürfen unter folgenden Umständen nicht aus der Reserve ausscheiden:

(1) Wenn der Staat einen Mobilmachungsbefehl erlässt oder der Staatsrat oder die Zentrale Militärkommission rechtmäßig Maßnahmen zur Mobilisierung der Landesverteidigung erlässt;

(2) Personen, die am Krieg teilnehmen, Kriegsbereitschaftsaufgaben übernehmen oder militärische Operationen außerhalb des Krieges durchführen;

(3) Mutmaßliche Verstöße gegen die militärische Disziplin werden überprüft oder untersucht, und es wurde noch keine Schlussfolgerung erzielt.

(4) Sonstige in Gesetzen und Verordnungen vorgesehene Umstände.

Wenn die im vorstehenden Absatz genannten Umstände verschwinden, können die Reservisten einen Antrag stellen und nach Genehmigung aus der Reserve ausscheiden.

§ 55 In einem der folgenden Fälle wird die Reservisteneigenschaft aberkannt:

(1) Reserveoffiziere oder Reserveunteroffiziere haben die für ihren Dienstgrad vorgeschriebene Mindestanzahl von Reservedienstjahren nicht abgeleistet, und Reservesoldaten haben die vorgeschriebene Anzahl von Jahren im Reservedienst nicht zurückgelegt, und sie haben beantragt, vorzeitig aus dem Reservedienst auszuscheiden, bestehen aber immer noch darauf, sich nach der Ausbildung aus der Reserve zurückzuziehen;

(2) Inkompetente militärische Bewertungen für zwei aufeinanderfolgende Jahre;

(3) Personen, gegen die wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit für Straftaten ermittelt wurde;

(4) Sonstige in Gesetzen und Verordnungen vorgesehene Umstände.

§ 56 Der Zeitpunkt, zu dem ein Reservist aus der Reserve ausscheidet, ist der Tag, an dem die Anordnung zur Ausscheidung aus der Reserve ergeht.

§ 57 Die Befugnis, den Rückzug von Reservisten aus der Reserve zu genehmigen, ist die gleiche wie die Befugnis, die Beförderung in den entsprechenden Reserverang zu genehmigen.

Kapitel IX: Gesetzliche Haftung

§ 58 Wenn Bürger, die als Reservepersonal registriert sind, sich weigern oder sich der Teilnahme an der Auswahl und Ergänzung des Reservepersonals entziehen, oder wenn Reservepersonal die Teilnahme an der militärischen Ausbildung verweigert oder sich entzieht, Kampfbereitschaftsaufgaben übernimmt, nichtkriegsmilitärische Operationen oder Wehrpflicht erfüllt, ordnet die Volksregierung auf Kreisebene innerhalb einer bestimmten Frist Korrekturen an; Wird es nicht innerhalb der Frist geändert, so zwingt die Volksregierung auf Kreisebene es zur Erfüllung seiner Wehrdienstpflicht und verhängt eine Geldstrafe; Handelt es sich um öffentlich Bedienstete, so sind auch Sanktionen nach Maßgabe des Gesetzes zu verhängen.

Üben Reservisten die im vorstehenden Absatz vorgesehenen Handlungen aus, so beenden die Truppen ihre Behandlung gemäß den einschlägigen Bestimmungen.

§ 59 Wenn Reservisten während ihrer Teilnahme am Krieg, der militärischen Ausbildung, der Kampfbereitschaft oder der Durchführung nichtkriegsmilitärischer Operationen gegen die Disziplin verstoßen, haben die Truppen Sanktionen gemäß den einschlägigen Vorschriften zu verhängen.

§ 60 Wenn Staatsorgane und ihre Stäbe, militärischen Einheiten und ihre Stäbe ihre Befugnisse missbrauchen, ihre Pflichten vernachlässigen, Fehlverhalten zum persönlichen Vorteil betreiben oder sich bei der Arbeit des Reservepersonals unter Verletzung der Bestimmungen dieses Gesetzes verhalten, so hat die Einheit, die zuständige Dienststelle oder das Organ einer höheren Ebene, der sie angehören, Korrekturen anzuordnen; Verantwortliche Führungskräfte und direkt verantwortliche Mitarbeiter sollen nach Maßgabe des Gesetzes sanktioniert werden.

§ 61 Wenn Organe, Gruppen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sich weigern, die in diesem Gesetz vorgesehenen Arbeitsaufgaben des Reservepersonals zu erfüllen, die Bürger an der Erfüllung von Reservedienstverpflichtungen hindern oder ein anderes Verhalten an den Tag legen, das die Arbeit des Reservepersonals behindert, ordnet die örtliche Volksregierung auf oder über der Kreisebene Korrekturen an und kann eine Geldstrafe verhängen; Führungskräfte und direkt verantwortliches Personal, die Verantwortung tragen, sind nach Maßgabe des Gesetzes zu sanktionieren und zu bestrafen.

Wer illegal Reserveuniformen und Reserveemblemkleidung herstellt, kauft oder verkauft, wird nach Maßgabe des Gesetzes bestraft.

Artikel 62: Wenn die Bestimmungen dieses Gesetzes verletzt werden und ein Verbrechen vorliegt, wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach Maßgabe des Gesetzes verfolgt.

Artikel 63: Die Militärdienstorgane der örtlichen Volksregierungen auf Kreisebene oder darüber haben in Verbindung mit den zuständigen Abteilungen den Sachverhalt der in Artikel 58 Absatz 1 und Artikel 61 dieses Gesetzes vorgesehenen Strafen festzustellen, und nachdem die örtlichen Volksregierungen auf derselben Ebene eine Entscheidung über die Strafen getroffen haben, müssen die Militärdienstorgane und die zuständigen Abteilungen der örtlichen Volksregierungen auf Kreisebene oder darüber diese gemäß ihren Aufgaben und Instrumenten durchführen.

Kapitel X Ergänzende Bestimmungen

Artikel 64 Dieses Gesetz gilt für pensioniertes Personal der chinesischen bewaffneten Polizei, das im Reservedienst dient.

Artikel 2023: Dieses Gesetz tritt am 3. März 1 in Kraft. Gleichzeitig wurde das Gesetz der Volksrepublik China über Reserveoffiziere abgeschafft.

— Ende der Übersetzung—

Quelle: Hal Turner

Von Morpheus

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