Die deutsche bedingungslose Kapitulation 1945
Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht war eine von der Staatsführung autorisierte Erklärung der Wehrmacht am Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa. Sie enthielt die Zusage, die Kampfhandlungen gegenüber den alliierten Streitkräften zu beenden. Die Kapitulation wurde nach erfolglosen Verhandlungsversuchen der deutschen Seite vom 6. Mai in der Nacht zum 7. Mai 1945 im Obersten Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte in Reims unterzeichnet und trat zum vereinbarten Zeitpunkt am 8. Mai in Kraft.
In der Kapitulationsurkunde erklärten Friedeburg, Keitel und Stumpff namens des OKW gegenüber dem Oberbefehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und dem Oberkommando der Roten Armee die bedingungslose Kapitulation aller Land-, See- und Luftstreitkräfte, die derzeit unter deutschem Befehl standen. Das OKW werde ihnen zum 8. Mai, 23:01 Uhr MEZ, die Einstellung aller Kampfhandlungen befehlen, sie hätten in ihren Stellungen zu verbleiben und all ihre Waffen und Geräte an die örtlichen alliierten Befehlshaber beziehungsweise an die von diesen zu bestimmenden Offiziere abzuliefern. Beschädigungen des auszuliefernden Materials wie namentlich die Versenkung von Schiffen oder Flugzeugen waren verboten.
Das OKW sagte zu, Befehle des Oberbefehlshabers der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und des Oberkommandos der Roten Armee unverzüglich weiterzugeben und für deren Ausführung zu sorgen. Die militärische Kapitulationserklärung stelle kein Präjudiz „für an ihre Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden“. Bei Nichtbefolgung behielten sich das Oberkommando der Roten Armee und der Oberste Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte alle zweckmäßigen Strafmaßnahmen oder andere Handlungen vor.
Die Erklärung war in englischer, russischer und deutscher Sprache abgefasst, wobei allein die englische und die russische Ausfertigung maßgebend waren
Wie die „Verbündeten“ Scholz betrogen haben: Liefert Deutschland bis zu 160 Leopard-Panzer an Kiew?
„Waffenstillstandsabkommen 1945“ ?
In Deutschland weiß jeder Schüler, dass das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa nicht durch ein Waffenstillstandsabkommen, sondern durch die bedingungslose Kapitulation Nazideutschlands besiegelt wurde.
Tatsächlich gab es jedoch kein solches Abkommen, sondern die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht.
Deutschland hat die bedingungslose Kapitulation von 1945 gebrochen
Mit seinem derzeitigen Kriegskurs manövriert Deutschland in die direkte militärische Konfrontation mit Russland.
Putin hat bei Beginn der Militäroperation in der Ukraine unmißverständlich erklärt, jedwede Einmischung aus dem Ausland werde zu Reaktionen führen, „wie Sie sie noch niemals in Ihrer Geschichte erlebt haben“. Putin ist dankenswerterweise kein Dampfplauderer. Man kann sich darauf verlassen, daß er tut, was er sagt.
Es gibt aber noch einen viel interessanteren Aspekt. Das regierungsnahe russische Nachrichtenportal RT hat jüngst in einer kleinen Notiz darauf hingewiesen. Man kann daraus schließen, daß der Kreml diesen Aspekt der Nachkriegsgeschichte auf dem Radarschirm hat, den Leuten wie Baerbock („Völkerrecht“), aber auch der Großteil der bundesdeutschen Bevölkerung nicht einmal vom Hörensagen kennen.
Ein winziger Umstand, den das bundesdeutsche Vasallenregime immer verschämt weggedrückt hat, entfaltet plötzlich Sprengkraft: die Tatsache, daß der Zweite Weltkrieg niemals zu Ende gegangen ist. Er wurde mit der Kapitulation vom 8. Mai 1945 nur durch einen Waffenstillstand unterbrochen. Deutschland hat deshalb auch keine Verfassung wie „normale“ Länder, sondern nur ein „Grundgesetz“. Auch der 2+4-Vertrag hat daran nichts geändert. Die Bundesrepublik war niemals souverän. Das alles ist seit langem bekannt.
Völlig richtig stellt Moskau (wenn auch nicht offiziell) fest, daß Deutschland den Waffenstillstand jetzt gebrochen hat. Die Konsequenz liegt auf der Hand: die Wiederaufnahme der Kampfhandlungen gegen den Kriegsgegner Deutschland ist völlig legitim – wie es im übrigen auch die bekannten UN-Feindstaatenklauseln Art. 53 und 107 vorsehen. Nein, das ist keine Verschwörungstheorie, sondern geltendes Recht. Rußland kann die Konstruktion der „Bundesrepublik“ ohne viel Federlesens aus dem Spiel nehmen – was ich persönlich für eine ausgezeichnete Idee hielte.
Auch den anderen alliierten Besatzungsmächten ist die Rechtslage bekannt. Das wird jetzt interessant. Ob die USA, Großbritannien und Frankreich den Atomkrieg riskieren werden, sollte Rußland seine Besatzungsrechte aus dem Potsdamer Abkommen vom August 1945 wieder reaktivieren wollen?
Ich sagte es schon unlängst: nach dem Beginn der russischen Militäroperation in der Ukraine wird es kein Zurück zum vorherigen Zustand mehr geben. Wir werden Zeuge einer längst überfälligen Neuordnung Europas. Die Nachkriegsordnung wird gerade abgewickelt. Die irrsinnige und verbrecherische Politik des Westens schlägt gerade den letzten Sargnagel ein. Es ist verständlich, daß der Westen einschließlich der großteils gehirngewaschenen Bevölkerung der Bundesrepublik diese Entwicklung durch eine hysterische Unterstützung des NATO-Protektorats Ukraine hinauszuzögern versucht. Am Ergebnis wird das nichts ändern. Die Nachkriegsordnung ist tot.
Quellen: Wikipedia und Germanenherz
[…] Hat Deutschland die bedingungslose Kapitulation von 1945 gebrochen? Eine Analyse der Fakten […]