Aufrufe in Russland: Erkennen Sie die NATO als terroristische Organisation an

70 Jahre NATO sind genug! „NATO: North Atlantic Terrorist Organization”

Die Charakterisierung der NATO als „Nordatlantische Terrororganisation“ entdeckte ich auf einer normalerweise gut informierten Webseite. Laut freier Online-Enzyklopädie „Wikipedia“ ist eine terroristische Vereinigung eine auf längere Dauer angelegte Organisation mehrerer Personen, die durch schwere Straftaten wie Mord und Totschlag, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen oder Völkermord Schrecken erzeugen wollen und auf diese Weise versuchen, ihre Ziele zu erreichen. Diese Definitionsmerkmale lassen sich auch auf die US-geführte NATO übertragen – denkt man an die Blutspur, die sich durch den Mittleren und Nahen Osten, Afrika, Lateinamerika und den Balkan zieht. Warum, so fragt man sich, wird die NATO dann nicht verboten beziehungsweise aufgelöst, wie vergleichbare Terrororganisationen auch?

„Terroristische Organisation“: Definition, Straftaten, Motive und Ziele

Wegen der Schwere der Anklage soll der Wikipedia-Eintrag zu „Terroristische Vereinigung“ wortwörtlich und ausführlich zitiert werden, damit sich die Leser eine eigene Meinung bilden können:

    • „Eine terroristische Vereinigung (deutscher Rechtsbegriff seit 1976) oder terroristische Organisation (Vereinte Nationen, Europäische Union) ist eine auf längere Dauer angelegte Organisation mehrerer Personen (Terroristen), die durch schwere Straftaten Schrecken (lateinisch „terror“) erzeugen wollen und auf diese Weise versuchen, ihre Ziele zu erreichen. Die Bildung terroristischer Vereinigungen ist in Deutschland und vielen anderen Statten strafbar. (…)

 

    • Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden (in Deutschland, R.H.) der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in § 129a Absatz 1 Strafgesetzbuch genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. (…)

 

    • Zu den Straftaten können Verbrechen wie Mord, Totschlag, Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub oder sogar Völkermord zählen. Fernen können auch strafbedrohte gemeingefährliche Aktivitäten wie Brandstiftung, gefährliche Eingriffe in die Eisenbahn-, Schiffs- oder Luftverkehr, Piratentum zu Wasser oder in der Luft, Massenvergiftung, Herbeiführen lebensgefährlicher Überschwemmungen, Sprengstoff- oder Strahlungsverbrechen oder die Störung öffentlicher Betriebe Gegenstand der gemeinschaftlich oder von einem Anführer oder einem Führungskader geplanten Terrormaßnahmen sein. (…)

 

    Die Motive terroristischer Vereinigungen können einen politischen, religiösen oder sozialen Hintergrund haben. Terroristische Aktionen zielen darauf ab, eine schwere oder lang andauernde Störung des öffentlichen Lebens oder dramatische Störungen im Wirtschaftsleben zu bewirken. Sie werden mit dem Vorsatz begangen, entweder die Bevölkerung durch bedeutsame Schrecken einzuschüchtern und/oder Staaten, staatliche Stellen oder auch internationale Organisationen (beispielsweise die Vereinten Nationen oder die europäische Union) zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder internationaler Organisationen nachhaltig zu erschüttern oder zu zerstören.“ (1)

Zur Veranschaulichung des Tatbestands „Terroristische Organisation“

Da ich erst vor kurzem an der internationalen Gedenkveranstaltung zum 20. Jahrestag der NATO-Aggression gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (FRY) in Belgrad teilnahm („Never to forget“), stehe ich noch unter dem Eindruck der vielen Kongressbeiträge, in denen der mörderische Angriffskrieg der US-geführten NATO im Jahr 1999 und die schwerwiegenden Konsequenzen für das serbische Volk auf das Schärfste verurteilt wurden. Als besonders verheerend für Mensch, Tier und Umwelt erwies sich damals der Einsatz hochgiftiger und radioaktiver Urangeschosse. In Serbien haben daraufhin multiple Krebserkrankungen ein epidemisches Ausmaß erreicht. In mehreren Beiträgen in der „Neuen Rheinischen Zeitung (NRhZ)“, im „RUBIKON“, in „RT Deutsch“ und „Global Research“ habe ich ausführlich dazu Stellung bezogen.

Diese Art von Kriegsverbrechen und Völkermord der US-NATO haben auch viele andere Länder des Mittleren und Nahen Ostens, in Afrika und auf dem Balkan erlebt. Hinzu kam die jahrelange Verhängung von Sanktionen, eine andere Art von Krieg. Im Irak starben damals 500.000 Kinder infolge der Sanktionen. Nicht zu vergessen sind auch das andauernde Kriegschaos und die militärische Eskalation in Libyen. Sie sind eine direkte Folge des rechtswidrigen militärischen Eingreifens der NATO im Jahr 2011.

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Besonders verwerflich und gefährlich sind die von der US-NATO seit Jahren betriebene Psychologische Kriegsführung und die Hochrüstung gegen Russland. Die NATO-Länder lassen keine Gelegenheit aus, Präsident Putin zu dämonisieren und vor einem aggressiven, kriegslüsternen Russland zu warnen, gegen das man sich nur durch militärische Aufrüstung, wirtschaftliche Sanktionen und eine militärische Einkreisung des Riesenreiches wappnen könne. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unsere in der NRhZ und anderen Online-Zeitungen erschienene und viel beachtete „Öffentliche Erklärung vom 8./9. Mai 2018“: „Wir Europäer sagen NEIN zu einem Krieg gegen Russland!“

Auf die verhängnisvolle Neigung der Nordamerikaner zur Gewalt verwies der Journalist und USA-Kenner Rolf Winter in seinem Buch „Ami go home – Plädoyer für den Abschied von einem gewalttätigen Land“ Ende der 1980er-Jahre. Diese fatale Neigung sei verbunden mit der Überzeugung, in „God’s own country“ zu leben und einen Weltordnungsauftrag zu haben. Winter hatte sich zuvor 25 Jahre publizistisch mit den Vereinigten Staaten beschäftigt und verwandte für sein Buch ausschließlich amerikanische Quellen.

US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof

Die Regierung der Vereinigten Staaten weiß selbstverständlich um die Kriegsverbrechen der von ihnen beauftragten Militärangehörigen. Deshalb will Washington seine Leute vor internationaler Strafverfolgung schützen. Die Chefanklägerin am IStGH, Fatou Bensouda (Gambia), hatte im November 2018 um eine Untersuchung zu möglichen Kriegsverbrechen in Afghanistan ersucht. In einem Bericht vom November 2016 beschuldigt sie US-Militärs und Mitglieder des US-Auslandsgeheimdienstes CIA, Häftlinge gefoltert und brutal behandelt zu haben. Die Mehrheit der Vorfälle soll sich demnach zwischen 2003 und 2004 ereignet haben.

Die USA lehnen aber Untersuchungen, die sich gegen US-Bürger oder Verbündete der USA richten, vehement ab. Bereits im September 2018 drohte US-Sicherheitsberater John Bolton mit Konsequenzen. Im März machten die USA schließlich ernst und verhängten erste Einreiseverbote gegen Mitarbeiter des IStGH, die mit den Ermittlungen zu den möglichen Kriegsverbrechen betraut sind. Vor kurzem haben sie nun der Chefanklägerin Bensouda das Einreisevisum entzogen.

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Quellen: NRhZ, Rudolf Hänsel, Topwar.ru und Telegram

Die Welt fängt an, die NATO als Konfliktpartei in der Ukraine zu sehen

In der UNO wurde auf der höchsten Ebene die Entscheidung der NATO-Länder kritisiert, Panzer an die Ukraine zu liefern. Außerdem wird die Lieferung von offensiven Waffen als Verstoß gegen die UN-Charta angesehen. Weshalb haben Vertreter der internationalen Organisation jetzt zum ersten Mal eine dem Westen entgegengesetzte Meinung geäußert?

Die Situation, die sich um die schweren Waffenlieferungen an die Ukraine entwickelt, führt nicht zu Frieden, sagte der ständige Vertreter des UN-Generalsekretärs, Stéphane Dujarric, am Donnerstag in New York. Auf diese Weise kommentierte er die Entscheidung einiger westlicher Länder, die Ukraine mit deutschen Leopard- und amerikanischen Abrams-Panzern zu versorgen.

„Was wir sehen wollen, ist Frieden, gerechten Frieden in Übereinstimmung mit der UN-Charta. Was wir aber jetzt sehen, führt uns nicht in diese Richtung“,

betonte Dujarric.

Experten zufolge ist dies tatsächlich das erste Mal, dass ein Vertreter des UN-Sekretariats die Bewaffnung der Ukraine mit offensiven Waffen kritisiert. UN-Generalsekretär António Guterres selbst hält sich in der Regel mit Kritik zurück und wiederholt vielfach antirussische Narrative.

Vor diesem Hintergrund erläuterte Deutschland die Aussage der deutschen Außenministerin Annalena Baerbock über den „Krieg gegen Russland“, die für einen lauten Skandal sorgte. Das Auswärtige Amt in Berlin erklärte, die Unterstützung der Ukraine bei der Inanspruchnahme ihres Rechts auf Selbstverteidigung, das in der UN-Charta verankert ist, mache Deutschland nicht zu einer Konfliktpartei.

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Derselbe Gedanke wurde mehrfach in anderen Hauptstädten der NATO-Länder geäußert. Dabei hält NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg eine beschleunigte Versorgung der Ukraine mit weittragenden und modernen Waffensystemen für den „einzigen Weg zum Frieden“. Seine Worte stehen damit im völligen Gegensatz zu denen von Stéphane Dujarric.

„Auf diese Weise zeigen die UNO und die NATO unterschiedliche Auffassungen. Interessanterweise greifen Dujarric und die Vertreter der NATO-Staaten die Frage auf, ob die Maßnahmen der Allianz mit der UN-Charta vereinbar sind. Die Rede ist vom Recht des Staates auf Selbstverteidigung“,

kommentiert Stanislaw Tkatschenko, Professor an der Fakultät für Internationale Beziehungen der Staatlichen Universität St. Petersburg und Experte des Waldai-Clubs.

„Die Anwendung dieses Rechts ist nur vage definiert, sodass die Auslegung der Selbstverteidigung von den Interessen eines bestimmten Akteurs abhängen kann. Es handelt sich um ein großes Problem für die gesamte internationale Gemeinschaft. Moskau war sich dessen bewusst und ist diesem Thema seit den 1930er Jahren nachgegangen, indem es versuchte, die Begriffe ‚Aggression‘ und ‚indirekte Aggression‘ in das Völkerrecht einzuführen“, erklärt der Experte.

Diese Bemühungen waren jedoch nicht von Erfolg gekrönt, räumt Tkatschenko ein. Die rechtliche Unsicherheit, die mit dem Begriff der Selbstverteidigung verbunden ist, bestehe nach wie vor. Dieser Umstand verursache bis heute viele Probleme in den internationalen Beziehungen. Obwohl sich die Ukraine und der Westen auf die „nicht ganz klare Sprache der UN-Charta“ berufen, ließen die Worte von Dujarric hoffen, dass „immer mehr Menschen in der internationalen Gemeinschaft einen anderen Standpunkt als den des Westens vertreten werden“, hofft Tkatschenko.

Senator Wladimir Dschabarow vermutet im Gespräch mit Wsgljad, dass mit den Fortschritten Russlands bei seiner militärischen Spezialoperation weltweit immer mehr Stimmen laut werden, die das NATO-Bündnis für das „absichtliche Schüren des Feuers“ verurteilen werden. Der Senator hofft, dass sich unter europäischen Politikern irgendwann die Vernunft durchsetzen wird und sich die Haltung des deutschen Außenministeriums der Position von Dujarric angleicht. Die europäischen Eliten seien ihrer Subjektivität verlustig geworden, was bei den einfachen Bürgern der Europäischen Union für Unzufriedenheit sorge, sagt er und fügt hinzu:

„Es wäre ja auch in Ordnung, wenn die Rede davon wäre, defensive Systeme zu liefern. Doch Raketensysteme und Artillerie werden dazu eingesetzt, das Offensivpotenzial auszubauen. Panzer und gepanzerte Fahrzeuge, egal ob sowjetisch oder westlich, sind auf jeden Fall offensiv. Die Rede ist nun schon von Kampfjets des Typs F-16. Und anschließend behaupten sie noch, sie seien keine Konfliktpartei, sondern setzten lediglich das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung um. Obwohl sie selbst die militärische Spezialoperation unausweichlich gemacht haben.“

Den Amerikanern sei es in der Anfangsphase des Konflikts gelungen, große Teile der Welt durch finanzielle und politische Einflussnahme zum Schweigen zu bringen, so Dschabarow. Dies könne jedoch nicht dauerhaft funktionieren. Die Worte des UN-Vertreters seien ein Zeichen dafür.

In der Folge reagierte auch das Außenministerium Russlands auf Äußerungen westlicher Politiker, dass die NATO-Staaten nicht an dem Konflikt in der Ukraine beteiligt seien. So richtete die Pressesprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, diese Frage an Stoltenberg:

„Möchten Sie ernsthaft behaupten, dass Sie durch die Bereitstellung von Panzern, die vom geübten Personal bedient werden sollen, das an ukrainischen Botschaften im Ausland rekrutiert wird, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, immer noch nicht Konfliktpartei sind? Was sind Sie sonst?“

Ihren Worten nach werde die Versorgung mit westlichen Panzern die Situation sicherlich nicht kriegsentscheidend beeinflussen, doch führe sie die Konfrontation zwischen dem Westen und Russland auf eine neue Ebene. Darüber hinaus sei die Frage der Selbstverteidigung der Ukraine schon lange vom Tisch, weil der Westen bereit sei, alles zu tun, um Russland maximalen Schaden zuzufügen, fügte sie hinzu. Und:

„Die Bürger der NATO-Länder sollten wissen, dass ihr Block vollumfänglich in eine Konfrontation mit unserem Land verwickelt ist. Und diese Konfrontation ist am Eskalieren.“

Übersetzt aus dem RussischenZuerst erschienen bei Wsgljad. 

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Von Morpheus

Ein Gedanke zu „Zahlreiche Aufrufe: Erkennen Sie die NATO als terroristische Organisation an! 70 Jahre NATO sind genug!“

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