Die Razzia wirkt wie eine PR-Aktion
Der Einsatz gegen die mutmaßliche Terrorgruppe um den Prinzen und die AfD-Frau war sehr bildstark. Kolleginnen und Kollegen konnten sich schon vorher in Position bringen …
Martina Renner: Ich selbst wusste seit Mitte letzter Woche bereits davon und weiß außerdem von mehreren Medien, die schon seit zwei Wochen Kenntnis hatten. Es waren die Namen der Beschuldigten bekannt, ihre Adresse und der geplante Zeitpunkt des Zugriffs.
Sogar die Namen waren bekannt?
Ja. Dabei waren die Pläne für die Razzia vom Generalbundesanwalt als geheim eingestuft worden. Es sollten also keine unbefugten Dritten davon erfahren, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Geheimhaltung ist aber schwierig, wenn man vorher Zielpersonen und Uhrzeiten durchgibt. Hier wurde riskiert, dass eine monatelang geplante Aktion am Ende schiefgeht.
Alle Personen, die per Haftbefehl gesucht wurden, konnten offenbar festgenommen werden, niemand war flüchtig. Dieser Erfolg spricht nach Darstellung von Innenministerin Nancy Faeser dafür, “dass vorher nichts rausgedrungen ist”. Stimmen Sie ihr zu?
Nein, das lässt sich derzeit überhaupt noch nicht beurteilen. Die Mitglieder der Gruppe halten ihr Handeln, auch die geplante Gewalt, für legitim. Sie fantasieren sich dazu ein „Recht auf Widerstand“ herbei, das den Terror begründen soll. Dazu würde nicht unbedingt passen, dass man dann vor der Polizei flüchtet und untertaucht. Um zu beurteilen, ob die Umstürzler vorher vor der Razzia wussten, wird man erst die beschlagnahmten Datenträger und weiteres Material auswerten müssen. Wenn dort in auffälliger Weise Material gelöscht wurde, Dinge verschwunden sind, dann würde das dafür sprechen, dass die mutmaßlichen Terroristen die Razzia erwartet haben.
Presse und Fernsehen war auch live dabei
Darauf basierend verkünden die bald härtere Überwachungsmaßnahmen und manifestieren so den totalitären Staat weiter.
Gemeinsame Feindbilder: Früh oder spät kommt ein AfD-Verbot, gefolgt von Linkspartei-Verbot
Rechts- (fixiert auf Antiimmigration) und Linkspopulismus (fixiert auf Antifaschismus) weisen Affinitäten auf – in den Feindbildern (etwa Globalisierung, USA, EU) und im Politikstil: durch Versprechungen mit Blick auf das Füllhorn sozialer Wohltaten. Die Linke avancierte durch die Hartz IV-Reformen zu einer gesamtdeutschen Partei am Rand des Spektrums. AfD und Die Linke hegen die größten Vorbehalte gegenüber der Sanktionspolitik mit Blick auf Russland. Mitunter sind Repräsentanten dieser Parteien, zumal aus denen der AfD, nicht frei von verschwörungstheoretischen Annahmen. Der Mann des Jahres 2022 der Time-Magazine hat die Opposition bereits verboten…
AfD und Linke konkurrieren um Protestwähler
AfD und Die Linke weisen zwar viele Differenzen auf, aber sie stehen sich nicht wie Feuer und Wasser gegenüber. Die Linke wurde durch die AfD geschwächt, da ein Teil ihres Elektorats beim Rechtspopulismus Unterschlupf gefunden hat. Bei der AfD ist angesichts ihre Vorbehalte gegen „die da oben“ und der Berufung auf „das Volk“ das populistische Element stärker ausgeprägt als das extremistische, bei der Partei die Linke gilt dies umgekehrt.
Der Verfassungsschutz spricht von offen extremistischen Strukturen innerhalb der Partei Die Linke, die in ihrem Grundsatzprogramm von 2011 einen „Systemwechsel“ fordert. Er nennt die „Kommunistische Plattform“, sie umfasst etwa 1200 Mitglieder und kooperiert eng mit der DKP, die „Sozialistische Linke“, die „Arbeitsgemeinschaft Cuba Sí“, die „Antikapitalistische Linke“, das „Marxistische Forum“ sowie das trotzkistische Netzwerk „marx 21“. Einzelne Bundestagsabgeordnete gehören diesen Zusammenschlüssen an.
„Die Zeit ist reif“: SPD-Politikerin will seit Oktober ein AfD-Verbot
Einzelne AfD-Landesverbände werden von mehreren Verfassungsschutzämter in Deutschland beobacht. Aus Sicht der Thüringer SPD-Politikerin Dorothea Marx müssen daraus nun Konsequenzen gezogen werden. Sie glaubt: „Die Zeit ist reif für ein Verbot der AfD.“
In Deutschland kann nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten. Bei einem solchen Verbotsverfahren gibt es hohe Hürden. Im Jahr 2017 war ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD gescheitert, nachdem das Gericht entschieden hatte, die Partei arbeite zwar auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland hin. Die politischen Ideen der NPD missachteten die Menschenwürde und seien mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Allerdings habe die NPD kein ausreichend großes politisches Gewicht in Deutschland, um ihre Ziele auch erreichen zu können. Deshalb könne sie nicht verboten werden.
NachDenkSeiten: Zu kritisch für die Gemeinnützigkeit?
Zum Jahresende soll den NachDenkSeiten die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Sind politische Gründe ausschlaggebend? Wo verläuft die Grenze zwischen berechtigter Kritik an dem Medium und argumentfreier Diffamierung?
Gemeinnützigkeit als Waffe
Nun ist es nicht das erste Mal, dass kritische Vereine und Organisationen mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht sind. Schlagzeilen machte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac, die auch in linksliberalen Kreisen auf viel Kritik stieß. Auch nach sieben Jahren ist die Auseinandersetzung noch nicht abgeschlossen und liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Ganz klar politisch motiviert war auch die drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit der von Widerstandskämpfern gegen das Naziregime gegründeten VVN-BdA. Das Finanzamt Berlin hatte in diesem Fall mit dem bayerischen Verfassungsschutzbericht argumentiert. Es hatte der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit erst wieder zuerkannt, nachdem sowohl die beiden Vorsitzenden als auch die Ehrenpräsidentin und Holocaust-Überlebende Esther Bejarano eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hatten, mit der sie versicherten, nicht gegen das Grundgesetz zu agieren.
Die Allianz für Rechtssicherheit für politische Willensbildung kritisiert mit Recht, dass es hier eine Beweislastumkehr gibt, wenn die Betroffenen nach politischen Kriterien bewertet werden. Daher machte die Organisation auch den praktischen Vorschlag, die formelle Regelung in Paragraph 51 Absatz 3 Satz 2 der Abgabenordnung zu streichen. Dort heißt es:
Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.
Abgabenordnung (AO), Paragraph 51 Absatz 3 Satz 2
Damit werde die Gemeinnützigkeit eines Vereins am Ende vom politischen Willen eines Innenministers oder einer Innenministerin abhängig, kritisiert die Allianz für Rechtssicherheit.
Besonders bedenklich wird es, wenn vermeintlich Linke und Linksliberale sogar den Einsatz der Staatsorgane gegen scheinbar missliebige Medien verteidigen. So erklärte der Journalist Matthias Meisner in einen Tweet, die NachDenkSeiten würden Propaganda für den Kreml, für „Coronaleugner“ und Rechtsradikale verbreiten. Meisner fragte schon im August 2022, warum die NachDenkSeiten überhaupt noch gemeinnützig seien.
Das war mehr als zwei Monate vor dem Schreiben des Finanzamts, der den Entzug der Gemeinnützigkeit ankündigte. Hier wird auch der Unterschied zwischen einer notwendigen Kritik auch an Inhalten der NachDenkSeiten, wie sie Gremliza äußerte und einer Diskreditierung deutlich, wie sie nicht nur Meisner hier praktiziert.
Beispielsweise ohne nähere Erläuterung von „Propaganda für den Kreml“ zu sprechen, kann heutzutage viel heißen – von irgendwem muss sich das jeder anhören, der einigermaßen bekannt ist und angesichts der Atomkriegsgefahr für Deeskalation eintritt. Wer nicht zu einem Debattenklima beitragen will, in dem friedenspolitische Positionen generell als indiskutabel gelten und als Feindbegünstigung gebrandmarkt werden, muss für diesen Vorwurf schon eine präzise Begründung liefern und klarstellen, wo für ihn die Grenze verläuft.
Ähnliche Vorwürfe richten sich auch gegen den sicher auch in vielen Punkten kritikwürdigen Julian Assange, dessen Verdienste um die Aufdeckung von Kriegsverbrechen durch Wikileaks aber deshalb nicht unterschlagen werden sollte und dessen Freilassung daher gefordert werden sollte. So kann man auch den Entzug der Gemeinnützigkeit der NachDenkSeiten ablehnen und trotzdem bestimmte Texte, die dort publiziert werden, heftig kritisieren.
Es wird allmählich jegliche Opposition in der Bevölkerung entsorgt
Zur Zeit werden wir nur mit Halbwahrheiten berieselt. Nur das Problem ist dass halbe Wahrheiten immer ganze Lügen sind! Bald wird die Polizei früh morgens an die Tür klopfen, wenn man etwas gegen die Regierung auf Internet schreibt, das wurde schon in Kanada gemacht, inkl. der Sperrung des Kontos des „Staatsfeindes“, der die heilige Regierung öffentlich kritisiert…
War alles schon mal da. Zuerst Kritiker mundtod machen, dann Oppositionspartei verbieten und kritische Menschen „anzinken“. Genauso ging es im letzten Jahrhundert los, merkt das keiner ??
Quellen: N-TV, Facebook, Telegram und Twitter
Das ist Wahnsinn!!!